
Ab 1. April 2025 besteht für Seilbahnunternehmen aufgrund von Art. 74b ISG die Pflicht, Cyberangriffe dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zu melden. Die Meldepflicht dient dazu, dass das BACS Angriffsmuster auf kritische Infrastrukturen frühzeitig erkennen und dadurch mögliche Betroffene warnen und ihnen geeignete Präventions- und Abwehrmassnahmen empfehlen kann.
Zu meldende Cyberangriffe sind in Art. 74d a. – d. definiert.