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Seilbahnunternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Schneesportler sicher Wintersport betreiben können. Verantwortlich für die Schutzmassnahmen ist das Team des Pisten- und Rettungsdienstes. In den Wintersportgebieten der Schweiz arbeiten total 2500 Personen im Pisten- und Rettungsdienst und kontrollieren täglich 7300 Kilometer Pisten. Für die Ausbildung vom Pistenfahrzeugführer über die Lawinensprengspezialisten bis zum Rettungschef ist Seilbahnen Schweiz verantwortlich. Sämtliche Massnahmen, die von den Pisten- und Rettungsdiensten zur Gewährleistung der Sicherheit der Pistenbenützer getroffen werden müssen, sind in den Richtlinien "Die Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten“ des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz aufgelistet.
Pisten- und Rettungsdienst sorgt für sicheren Wintersport
Wie bei anderen Freizeitaktivitäten gilt auch beim Wintersport der Grundsatz der Eigenverantwortung. Skifahrer und Snowboarder betreiben ihre Tätigkeit auf eigenes Risiko. Die Pistenanlagen stellen, ähnlich wie das Strassennetz, einen Verkehrsraum dar. Der Internationale Skiverband (FIS) hat zehn Verhaltensregeln formuliert, in denen die von Skifahrern und Snowboardern geforderten Sorgfaltspflichten dargelegt sind (FIS-Regeln). Diese Regeln sind für alle Benützer von Skiabfahrten verbindlich.
Die entsprechenden Schutzmassnahmen ergreift der Pisten- und Rettungsdienst, den jede Seilbahnunternehmung betreibt. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind die Patrouilleure. Sämtliche Massnahmen, die von den Seilbahnen zur Gewährleistung der Sicherheit der Pistenbenützer getroffen werden müssen, sind in der Richtliniensammlung. Die "Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten" des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz aufgelistet.
Die Qualität einer Wintersportpiste hängt unter anderem auch von der Beschaffenheit der Schneeschicht ab. In diesem Zusammenhang hat das Thema technische Beschneiung für die Seilbahnbranche in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung erlangt.
Label Geprüfte Pisten
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