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Freeriden und Variantenskifahren |
Seit Wochen beschäftigen sich die Medien mit dem Thema Freeriden und Variantenskifahren. Auslöser der Debatte war die Verzeigung der drei Variantenskifahrer von Anzère sowie von drei Personen einer Gruppe in Zermatt, die sich nicht an die einschlägigen Regeln gehalten haben. In über 50 Wintersportgebieten sind Checkpoint-Tafeln installiert, die über das richtige Verhalten abseits der gesicherten, markierten und kontrollierten Schneesportabfahrten informieren. Ebenso finden die Freerider auf den Checkpoints das aktuelle Lawinenbulletin.
Seilbahnen Schweiz hält zu dieser Thematik fest, dass gemäss Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) transport-, zivil- und strafrechtliche Sanktionen zur Verfügung stehen, welche es erlauben, dass bei rücksichtslosem Verhalten wie Missachtung von Signalen und Absperrungen wie auch bei Befahren von lawinengefährdeten Hängen der Fahrausweis entzogen werden kann (Art. 60 VPB sowie Art. 237 StGB). Die Patrouilleure sind auf dieser Grundlage berechtigt – wie im Falle Zermatt -, bei Fehlverhalten die Personalien des Fahrers aufzunehmen und ihn bei der Polizei zu verzeigen. Seilbahnen Schweiz empfiehlt den Bahnunternehmen die strikte Durchsetzung der besagten Vorschriften im Sinne der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten.
Radio DRS "Treffpunkt"
Interview mit Peter Vollmer und weiteren Leuten aus der Branche
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